Erläuterungen Gerätturnen

Erläuterungen zum Wettkampf: Gerätturnen

1. Allgemeines
Der Wettkampf besteht aus einem Dreikampf und einer Miteinander-Übung. Jungen und Mädchen turnen an gleichen Geräten den gleichen Wettkampf.

Es werden Übungen an fünf Geräten und eine der Klassenstufe/Altersklasse zugewiesene Miteinander-Übung angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen je eine Übung – bestehend aus drei Turnelementen (Ausnahme: Sprung) – aus drei bis fünf Geräten aus.
Kinder und Jugendliche können höchstens die der Klassenstufe/Altersklasse zugewiesene Übung turnen, dürfen aber auch Übungen der vorhergehenden Altersklassen turnen.

Die Kernelemente werden somit im Unterricht an den Geräten Boden, Reck, Barren, Balanciergerät und Sprung erarbeitet und für die Bundesjugendspiele zu einer kleinen Übung (in z.T. frei gewählter Reihenfolge) verbunden.

Erweiterte Übung: Frei gewählte Anfangs- und Endposen sowie zusätzliche Turnelemente sind zur Vervollkommnung der Übung (außer bei Sprung) erwünscht und können den Gesamteindruck verbessern. Eine so erweiterte Übung kann bei  gleichzeitig gutem Turnen der einzelnen Turnelemente über Gutpunkte (s.u.) honoriert werden.

2. Wertung
Die Wertung besteht aus der Grundpunktzahl, den Gut- und Zusatzpunkten.
Drei Geräte kommen in die Wertung, zusätzlich die Gruppenübung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten alle angebotenen fünf Geräte und die Gruppenübung turnen. Bei fünf geturnten Übungen an fünf verschiedenen Geräten  werden die niedrigsten Punktzahlen der beiden schwächsten Geräte (nicht die „Miteinander“-Übung) gestrichen  =Streichnote), bei vier geturnten Übungen gibt es eine Streichnote (vgl. Praxisbeispiel S. 23).

Grundpunktzahl
Die Grundpunktzahl ist die Schwierigkeitsstufe der Übung. In der Klasse 3 ist zum Beispiel die höchst wählbare Übung „Ü3“, das entspricht drei Grundpunkten.

Gutpunkte
Es können bis zu drei Gutpunkte je Übung (nicht für die Miteinander-Übung) zusätzlich vergeben werden. Für die Vergabe  der Gutpunkte gelten folgende Kriterien:

Grundpunktzahl erreicht:
Übung in Grobform noch gelungen (ausreichend).

1 Gutpunkt:
Übung mit Ausführungsfehlern gelungen (befriedigend).

2 Gutpunkte:
(Erweiterte) Übung mit kleinen Mängeln gut gelungen (gut).

3 Gutpunkte:
Erweiterte Übung fehlerlos geturnt (sehr gut). Die Übung wurde in einer erweiterten Übung sicher beherrscht und als fließende Bewegungsverbindung vorgeturnt.

Hinweis: Beim Sprung ist keine Übungserweiterung erwünscht. Technik, Flughöhe, Bewegungsdynamik und eine sichere, kontrollierte Landung sind u. a. Kriterien für eine hohe Gutpunktzahl.

Zusatzpunkte
Jedes Kind bzw. jede/r Jugendliche kann sich im Rahmen eines Gruppenturnens (mind. zwei, höchstens fünf Kinder oder Jugendliche pro Gruppe) für das eigene Gesamtergebnis zusätzlich mit der für die Altersklasse zugewiesenen Gruppenübung bis zu drei Zusatzpunkte erturnen. Die Gruppenübung wird einmal gezeigt (auch die Pyramide). Ein zweiter Übungsversuch ist erlaubt (s. u.). Die einzelnen Mitglieder der Gruppe können unterschiedlich bewertet werden.
Die drei Zusatzpunkte für die Ausführung bei der Gruppenübung werden folgendermaßen vergeben:

1 Zusatzpunkt:
Übung mit Mängeln noch gelungen.

2 Zusatzpunkte:
Übung mit kleinen Mängeln gelungen.

3 Zusatzpunkte:
Übung fehlerlos geturnt, sehr guter Gesamteindruck.

Abzüge oder Minuspunkte
Wird ein Pflichtelement der ausgewählten Übungsstufe nicht gekonnt, d.h. nicht zum Gelingen gebracht, so erfolgen entsprechend der Übungsstufe – pro nicht gekonntem Element – folgende Abzüge von der Grundpunktzahl:

0,5 Punkte: Ü 1 und Ü 2
1 Punkt: Ü 3 bis Ü 4
2 Punkte: Ü 5 bis Ü 7

Wird ein Element mit Hilfegebung geturnt, so wird das Übungselement nicht gewertet, d. h. es gilt die gleiche Punktabzugregel wie oben. Sicherheitsstellung am Gerät ist hingegen erlaubt. Das (nicht sinnvolle) Verlassen des Gerätes während der Übung (z. B. am Reck, Barren oder Balken) führt zum Abzug von 0,5 Punkten.

 

Übungsversuche
Bei Misslingen einer Übung kann die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die gleiche Übung wiederholen
oder eine andere Übung turnen (ein Versuch).

Bei der „Miteinander-Übung“ sind zwei Versuche erlaubt. Der bessere Versuch kommt in die Wertung.

Beim Sprung werden grundsätzlich zwei Sprünge gezeigt. Der bessere Sprung wird bewertet.

3. Urkunden
Es werden Ehrenurkunden des Bundespräsidenten, Siegerurkunden und Teilnahmeurkunden vergeben.
Die Zuweisung der mindestens zu erreichenden Punktzahlen erfolgt in der Schule nach Klassen, in anderen Institutionen nach Altersklassen.

Wer folgende Mindestpunktzahlen erreicht, erhält eine Siegerurkunde oder eine Ehrenurkunde des Bundespräsidenten, wer sie nicht erreicht, erhält eine Teilnahmeurkunde:

Klassen/
Altersstufen

maximale
Punktzahl

Ehren-
urkunde

Sieger-
urkunde

Teilnahme-
urkunde
1. Kl./6-7 Jahre

15

11

8

< 8
2. Kl./8 Jahre

18

14

11

< 11
3. Kl./9 Jahre

21

17

14

< 14
4. Kl./10 Jahre

24

20

17

< 17
5.-7. Kl./11-13 Jahre

27

23

20

< 20
8.-10. Kl./14-16 Jahre

30

26

23

< 23
11.-13. Kl./17-19 Jahre

33

29

26

< 26


Es sind stets Ehrenurkunden mit der Unterschrift des jeweils amtierenden Bundespräsidenten zu verwenden.

4. Grundsätzliche Hinweise
Die Wettkämpfe sollten nach Möglichkeit an einem Tag durchgeführt werden.
Die Wettkampfbedingungen werden vom Ausrichter festgesetzt (z. B. Art der Geräte, Geräthöhen . . .) und sollten vorher bekannt sein.

Standfehler bei Abgängen
Ein Ausgleichsschritt oder ein beidbeiniger Hüpfer in die Bewegungsrichtung gelten nicht als Standfehler und führen nicht zu einem Punktabzug.

Einsatz von Weichböden
Die Benutzung eines festen Weichbodens für Landungen beim Sprung, bei Abgängen vom hohen Reck, vom oberen Holm des Stufenbarrens oder vom hohen Balken ist erlaubt.

Geräthöhen/Sprungbretteinsatz
Die Geräthöhen beim Sprung dürfen nicht verringert werden.

Die Geräthöhen an den anderen Geräten richten sich (soweit nicht angegeben) nach dem Können der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und werden nach Ermessen der Sportlehrkräfte festgelegt.

Der Brettabstand beim Sprung richtet sich nach dem Können der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Für An- bzw. Aufgänge sind – außer bei den Pflichtangängen am Reck/Stufenbarren – Sprungbretter erlaubt.

Sprunggeräte
Die Auswahl der Sprunggeräte richtet sich nach den Möglichkeiten des Austragungsortes und dem Ermessen der Veranstalter.

5. Anrechenbarkeit für andere Leistungsabzeichen
Die erzielten Leistungen sind auch für den Erwerb des Gerätturnabzeichens des Deutschen Turner-Bundes anrechenbar, wenn an mindestens vier Geräten geturnt wurde (hierzu zählt nicht die „Miteinander-Übung“).

Wurden die Bundesjugendspiele im Gerätturnen mit mindestens einer Siegerurkunde absolviert, so kann dies für die Gruppe 4 des Deutschen Sportabzeichens des Deutschen Sportbundes angerechnet werden. Für eine Anerkennung der  Leistungen für die Gruppe 2 des Deutschen Sportabzeichens muss beim Sprung von den 8- bis 12-Jährigen die  Grundpunktzahl der Ü3 oder Ü4, von den 13- bis 16-Jährigen der Ü5 und von den 17-Jährigen und Älteren der Ü 6 erreicht worden sein.