Einordnung in die Startklasse

Einordnung in die Startklassen

Aufgrund der Behinderung wird der/die Schüler/in einer der weiter unten beschriebenen Startklassen zugeordnet. Dabei sei an dieser Stelle betont, dass das Hauptziel dieses Programms eine nachvollziehbare und leichte Einstufung in die Startklasse sein soll. Die Einordnung in die Startklasse erfolgt durch den/die Lehrer/in. Hierbei können u.a. der Bescheid vom Versorgungsamt, mit dem die Behinderung offiziell anerkannt ist oder ein bereits vorliegender Start- oder Sportgesundheitspass, sofern der/die Schüler/in bereits auf Meisterschaften des DBS gestartet ist, als Hilfestellung und Grundlagen herangezogen werden. Wenn jedoch durch den/die Lehrer/in, Schüler/in und Eltern keine eindeutige Zuordnung möglich ist, kann ebenfalls der/die behandelnde Arzt/Ärztin oder ein/eine Arzt/Ärztin eines Behindertensportvereines vor Ort zu Rate gezogen. Darüber hinaus bietet der DBS (siehe Anhang A) mit seinen Landesverbänden fachkundige Unterstützung an.

Da bei Schüler/innen mit einer kardiologischen Erkrankung erhöhte Gefahren bei der Ausübung von sportlicher Betätigung bestehen, bedarf es hier einer vorherigen Absprache mit dem/der behandelnden Facharzt/Fachärztin sowie einer fachärztlichen Bescheinigung, ob eine Teilnahme an den Bundesjugendspielen mit seinem leistungsorientiertem Charakter möglich ist. Hierbei ist insbesondere der Aspekt der Überforderung auf Grund erhöhter Motivation der/des erkrankten Schülerin/Schülers zu vermeiden. Die Einordnung in die Startklasse ist als Sonderregelung in den jeweiligen Sportarten beschrieben.

Bei der Leichtathletik und beim Schwimmen werden folgende Startklassen unterschieden:

 
A) Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
A 1 – Leichtbehinderte
Hierzu zählen Schüler/innen, deren motorische Funktionsfähigkeit nicht bzw. gering eingeschränkt ist (z. B. Schüler mit Blasen- und Darminkontinenz, minimalen cerebralen Dysfunktionen, einseitiger Armbehinderung u. a.); Laufen, Springen und Werfen sind ohne Einschränkungen möglich.

A 2 – Beinbehinderte, Gehbehinderte
Hierzu zählen Schüler/innen, deren Arm- und Rumpffunktionen nicht bzw. gering eingeschränkt sind, bei denen aber durch die Beinbehinderung erhebliche Einschränkungen für das Schnelllaufen und das Springen bestehen (z. B. Poliogelähmte, Amputierte, spastische Diplegiker bzw. Paraplegiker, Beinverkürzungen, Knieversteifungen, Hüftversteifungen u. a.).

A 3 – Beinbehinderte, Rollstuhlfahrer/innen
Hierzu zählen Schüler/innen, bei denen zumindest die Arme und der Schultergürtel nicht beeinträchtigt sind (z. B. Schüler/innen mit Spina bifida, Querschnittgelähmte, Poliolähmungen, Beinamputation, spast. Diplegie, evtl. Glasknochen, Hämophilie, Dysmelie u. a.).
Für die Ausführung der Wettkämpfe muss ein Rollstuhl benutzt werden.

A 4 – Einseitig Arm- und Beinbehinderte
Hierzu zählen Schüler/innen, bei denen die Funktionsfähigkeit eines Beines und eines Armes nicht beeinträchtigt und eine selbständige Fortbewegung mit den unteren Extremitäten (ggf. mit Prothesen, Schienen, Manschetten u.a.) möglich ist (z. B. Schüler/innen mit Hemiplegien, Poliolähmungen, Amputationen u. a.).

A 5 – Beidseitig Arm- und Beinbehinderte
Hierzu zählen Schüler/innen, bei denen alle vier Extremitäten behindert, jedoch mindestens selbständige und gezielte Bewegungen im Stand möglich sind (z. B. Schüler/innen mit Tetraspastik, Tetraplegie inkomplett, Athetose, Ataxie, Poliolähmung u. a.).

A 6 – Beidseitig Arm- und Beinbehinderte, Rollstuhlfahrer ohne Fremdantrieb
Hierzu zählen Schüler/innen, bei denen alle vier Extremitäten behindert, jedoch mindestens selbständige und gezielte Bewegungen vom Rollstuhl aus und mit dem Rollstuhl möglich sind (z. B. Schüler mit Tetraplegien, Tetraspastik, Dysmelie, Muskeldystrophie, Athetose, Poliolähmung u. a.).

B) Förderschwerpunkt Sehen
B 1 – Blind
Hierzu zählen Schüler/innen, die blind sind.
B 2 – Sehbehindert
Hierzu zählen Schüler/innen, die noch einen Sehrest vorhanden haben.

C) Förderschwerpunkt Hören
C 1 – Gehörlos
Hierzu zählen Schüler/innen, die gehörlos sind.
C 2 – Schwerhörig
Hierzu zählen Schüler/innen, die schwerhörig sind.

D) Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

E) Kleinwuchs