Sonderregelungen
Wie aus den Faktorentabellen zu erkennen ist, sind Faktoren für fast alle Startklassen und Strecken vorhanden. Daher sind bezüglich der unterschiedlichen Schwimmstile und -strecken keine Sonderfälle vorgesehen.
Beim Streckentauchen ist durch den/die Lehrer/in zu überprüfen, ob Streckentauchen überhaupt für die vorliegende Behinderungsart möglich ist. Nach der Überprüfung gibt es folgende Sonderregelungen:
Sonderfall | Sonderregelungen |
Streckentauchen ist möglich, aber auf Grund der Behinderungen kann folgendes nicht erfolgen: a) kein Abstoß von der Wand oder kein Brust-Beinschlag b) kein Abstoß von der Wand und kein Brust-Beinschlag |
Pauschal werden zu der erzielten Leistung folgende Werte addiert: a) 2 Meter b) 4 Meter |
Streckentauchen ist nicht möglich | 1. Möglichkeit Es wird eine Ausgleichstrecke in einem zusätzlichen Schwimmstil absolviert. 2. Möglichkeit |
Eingruppierung von Schüler/innen mit Erkrankungen der inneren Organe | Die Eingruppierung erfolgt auf Grund der Bewertung der individuellen Leistungsfähigkeit (z.B. im Vergleich zum Klassendurchschnitt). Bei leichter Beeinträchtigung der individuellen Leistungsfähigkeit werden für alle Disziplinen die Faktoren der Startklasse A1 herangezogen. Bei schwerer Beeinträchtigung werden für alle Disziplinen die Faktoren der Startklasse A5 angewendet. Sollte auf Grund der Beeinträchtigung keine drei Disziplinen möglich sein, so ist eine der o.a. Sonderregelungen unter Berücksichtigung der hier beschriebenen Faktoren anzuwenden. |
Diese Sonderregelungen werden angeboten, um jeder Behinderungsform die Teilnahme an den Bundesjugendspielen anzubieten. Dabei ist den Schülern/innen im Klassenverband deutlich zu machen, dass diese Regelungen auf Grund der Behinderung und der langjährigen Erfahrungen im Behindertensport notwendig sind. Im Sinne des Integrations- und des Fair-Play-Gedankens ist an die Schüler/innen zu appellieren, diese Regelungen zu akzeptieren.