Antwort:
Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen mit Hilfe des Umrechnungsfaktors erhalten Schüler/innen mit Behinderung die gleiche Auszeichnung (Ehren-, Sieger- bzw. Teilnahmeurkunde) wie die Schüler/innen ohne Behinderung.
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Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen mit Hilfe des Umrechnungsfaktors erhalten Schüler/innen mit Behinderung die gleiche Auszeichnung (Ehren-, Sieger- bzw. Teilnahmeurkunde) wie die Schüler/innen ohne Behinderung.