Hinweise für Schüler/innen mit Behinderungen

Hinweise für Schüler/innen mit Behinderungen

Dieses Programm lehnt sich sehr stark an das Handbuch Bundesjugendspiele an, so dass Schüler/innen mit Behinderung in den normalen Ablauf der Bundesjugendspiele integriert werden können. Die allgemeinen Bestimmungen der Bundesjugendspiele gelten analog und werden nicht erneut aufgeführt.

Das Programm kann sowohl in Regelschulen als auch in Förderschulen angewendet werden. Die Angebotsform des Wettkampfes bietet sich insbesondere bei den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören an, da bei diesem die individuelle Leistung in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen bewertet wird. Das Gerätturnen zählt nicht zu den Behindertensportarten, da für viele Behinderungsgruppen die Übungen zu komplex sind und eine zu hohe Unfallgefahr besteht. Daher sieht dieses Programm die Teilnahme von Schülern/innen mit Behinderung am Gerätturnen und somit auch am Mehrkampf nicht vor.

Eine Teilnahme am Wettbewerb, bei dem die individuelle Leistung im Vergleich zum Klassenverband bewertet wird, ist in Integrationsschulen nicht empfehlenswert, da teilweise keine messbare Leistung erbracht wird und es im Wettbewerb zu viele Variationsmöglichkeiten gibt.

In Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen und Hören sowie geistige Entwicklung kann der Wettbewerb durchaus eine Alternative darstellen.
Die Schüler/innen erhalten nach Umrechnung die gleiche Bewertung und Auszeichnung (Sieger-, Ehren- oder Teilnahmerurkunde) wie die Schüler/innen ohne Behinderung.

Anhand des Wettkampfes werden die Besonderheiten bei der Durchführung der Bundesjugendspiele von Schülern/innen mit Behinderungen aufgeführt, die auch beim Wettbewerb Anwendung finden können. Die Bewertungskriterien sind dabei so ausgelegt, dass die Lehrer/innen die Leistung der Schüler/innen mit einem Faktor multiplizieren und das Ergebnis anschließend in den bisher existierenden Bundesjugendspiele-Tabellen nachsehen können. Um eine gleichberechtigte Wertung von Schülern/innen mit Behinderung zu erreichen, sind folgende grundlegende Schritte durchzuführen: