Startklassen, Regelwerk und Durchführungsbestimmungen

Startklassen von Schülern/innen mit Behinderung

Die Schüler/innen werden in der Leichtathletik gemäß “Einordnung in die Startklasse” eingruppiert.

Regelwerk und Durchführungsbestimmungen

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Schüler/innen nur in den Disziplinen starten können, die mit Faktoren für ihre Startklasse versehen sind (siehe Umrechnungsfaktor). Neben den allgemeinen Bestimmungen für die Bundesjugendspiele gibt es für die verschiedenen Startklassen Folgendes in den unterschiedlichen Disziplinen zu beachten:

Laufdisziplienen

Beinbehinderte
Das Laufen mit Stützen ist nicht erlaubt. Prothesenträger/innen mit Standardprothesen dürfen nur die Kurzstrecken (50 m und 100 m) laufen. Mittel- und Langstrecken dürfen nur mit entsprechender Sportprothese gelaufen werden.

Hörgeschädigte
Das Startsignal muss optisch gegeben werden.

Sehgeschädigte
Blinde (B 1) laufen alle Strecken mit Begleitläufer/in. Sehbehinderte der Klasse B 2 können mit Begleitläufer/in laufen. Schüler/innen der Startklasse B 1 und B 2 bekommen jeweils 2 Bahnen zugewiesen. Zu keiner Zeit darf der/die Begleitläufer/in den/die Läufer/in ziehen oder schieben. Bei Zielüberquerung muss sich der/die Begleitläufer/in hinter dem/der Läufer/in befinden.

Rollstuhlfahrer/innen

Es werden keine Rollstühle zur Verfügung gestellt. Eine unterschiedliche Bewertung zwischen Rennrollstuhl und Normalrollstuhl erfolgt nicht. Das Tragen eines Kopfschutzes (Helm) wird empfohlen und ist ab 400 m Pflicht. Der Rollstuhl muss wenigstens zwei große und ein kleines Rad haben. Er darf keine Vorrichtungen zur Verbesserung der Aerodynamik haben. Auf jedem großen Rad ist nur ein Handreifen gestattet. Handgetriebene Steueranlagen (keine mechanischen Getriebe) sind erlaubt. Ein Handbike darf nicht benutzt werden.
Beim Start darf der vorderste bodenberührende Teil des Rollstuhles die Innenkante der Startlinie nicht überschreiten.
Die Zeitnahme bei Rollstuhlfahrern/innen erfolgt, wenn die Naben der Vorderräder die Ziellinie erreichen.

Sprung

Sehgeschädigte
Schüler/innen der Startklasse B 1 und B 2 springen aus einem Absprungraum von 1 Meter (im Gegensatz zum normalen Absprungraum von 0,80 m) ab. Diese Schüler/innen werden zur Wettkampfanlage geführt. Die Begleitung hilft bei der Orientierung, muss aber vor dem Wettkampfversuch die Wettkampfanlage verlassen haben. Weitere akustische Orientierungshilfen sind erlaubt.

Wurf/Stoß

Rollstuhlfahrer/innen
Schüler/innen im Rollstuhl absolvieren alle drei Versuche nacheinander.
Die Räder des Rollstuhles müssen sich hinter der Abwurflinie bzw. innerhalb des Kreises befinden, kein Teil des Rollstuhles darf außerhalb des Abwurfbereiches den Boden berühren.
Beim Abwurf/-stoß muss der/die Schüler/in mit einem Teil des Oberschenkels oder des Gesäßes mit dem Kissen oder dem Sitz in Berührung bleiben.
Ein mitgebrachter – den Wettkampfbestimmungen entsprechender – Wurf-/Stoßstuhl darf benutzt werden. Die Sitzhöhe einschließlich Kissen darf maximal 75 cm betragen.

Sehgeschädigte
Schüler/innen der Startklasse B 1 und B 2 werden zur Wettkampfanlage geführt. Die Begleitung hilft bei der Orientierung, muss aber vor dem Wettkampfversuch die Wettkampfanlage verlassen haben. Weitere akustische Orientierungshilfen sind erlaubt.